Tagfahrlicht für E-Bikes: Neue Regelungen ab 1. April

04.04.2022



 

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes in der Schweiz auch am Tag mit Licht fahren. Ziel ist es, die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit der E-Bike-Fahrenden zu erhöhen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu hast du untenan (oder auf unserem Merkblatt).

Zum Nachrüsten der E-MTB's haben wir verschiedene Set's zusammen gestellt, das Angebot findest du hier...

Ab 1. April 2022 müssen alle Elektrovelos die Höchstgeschwindigkeiten (insbesondere Tempo 20 und Tempo 30) einhalten. Unabhängig davon, ob sie mit einer Geschwindigkeitsanzeige ausgerüstet sind oder nicht.Ab dem 1. April 2024 müssen dann alle neuen, ab 1. April 2027 auch die bisherigen schnellen E-Bikes mit einer Geschwindigkeitsanzeige ausgerüstet sein. Die allermeisten E-Bikes haben bereits heute eine Geschwindigkeitsanzeige auf ihrem Display.  Daher gibt es nur in ganz seltenen Fällen Handlungsbedarf. Unser Merkblatt ..


Tagfahrlicht für E-Bikes: Die wichtigsten Fragen, die wichtigsten Antworten
 

Muss ich bei meinem Elektrovelo, welches schon eine Lichtanlage montiert hat, etwas tun?

Hat das Elektrovelo schon ein Licht montiert, so entspricht dies den Anforderungen. Ab dem 1. April muss es nur einfach immer eingeschaltet sein. Die Ausrüstung mit speziellen Tagfahrleuchten ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Bei einigen Elektrovelos kann die Software so umprogrammiert werden, dass das Licht beim Einschalten des Motors immer brennt. Frage beim nächsten Software-Update danach. 
 

Gilt die Lichtpflicht auch im Wald und auf Trails?

Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, also auch auf Feldwegen, im Wald oder auf Bike-Trails. 
 

Müssen nun alle E-Mountain-Bikes mit einem Licht ausgerüstet werden?

Ja. Entweder mit einem Anstecklicht oder einer fix installierten Lichtanlage. Wir haben dafür ein Angebot von verschiedenen Lichtern an Lager.


Sind Stecklichter als Tagfahrlichter erlaubt?

Im Gesetz heisst es, dass das Licht «fest angebracht» sein muss. Anstecklichter gelten als «fest angebracht». Nicht zulässig als Tagfahrlicht sind Lichter, welche am Körper getragen werden, z.B. Stirnlampen oder ein Helm mit einem eingebauten Licht.


Reicht ein ganz einfaches Batterielicht?

Von der Lichtstärke her ja (Bedingung: Das Licht muss von 100 Meter erkennbar sein). Weil das Licht dauernd eingeschalten sein muss, ist der Stromverbrauch relativ hoch. Daher loht es sich, ein etwas besseres Licht mit einem grossen Akku.


Braucht es auch ein Rücklicht?

Aufgrund der Bestimmungen genügt es, wenn das Licht tagsüber nur vorne eingeschaltet ist. Um besser gesehen zu werden, empfehlen wir jedoch Vorder- und Rücklicht einzuschalten.


Was passiert, wenn ich tagsüber ohne Frontlicht fahre?

Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann mit einer Busse von 20 Franken gebüsst werden.